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Handy am Steuer, Nahaufnahme© Depositphotos.com/Syda_Productions

Diese 4 neuen Verkehrsregeln müssen ab sofort beachtet werden!

Der Bundesrat hat eine deutliche Verschärfung der Strafen für Verkehrssünder beschlossen. Teilweise wurden die Bußgelder um das Zehnfache erhöht! Seit dem 19. Oktober kann es für Autofahrer bei Missachtung bestimmter Verkehrsregeln daher richtig teuer werden. Gerade im Bereich Handy am Steuer und Rettungsgasse haben neuerliche Entwicklungen zum Handlungsbedarf aus Sicht der Regierung beigetragen. Welche Gesetze brandneu verabschiedet wurden und mit welchen Strafen man künftig für die jeweiligen Vergehen rechnen muss, haben wir für euch zusammengefasst.

1. Rettungsgasse bilden

Die Strafe, die einem blühte, wenn man bei einem Stau oder einem Unfall keine Rettungsgasse gebildet hat, lag bisher lediglich bei einem Bußgeld von 20 Euro. Spätestens seit der Reisebustragödie auf der A9 im Juli dieses Jahres, die 18 Menschenleben forderte, besteht dringender Handlungsbedarf bei den betreffenden Verkehrsregeln, der auch von vielen Seiten lautstark eingefordert wurde. Um das Zehnfache wurde das fällige Bußgeld mittlerweile erhöht und beträgt 200 Euro – bei Gefährdung muss man sogar 280 Euro berappen. Resultiert aus der Nichtbildung der Rettungsgasse eine Sachbeschädigung, beträgt die Strafe 320 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

2. Handy am Steuer bedienen

Die Versuchung ist natürlich groß, während der Fahrt kurz einen Anruf zu tätigen oder eine Mail bzw. Nachricht zu lesen und zu beantworten. Doch eine kurze Unaufmerksamkeit kann drastische Folgen nach sich ziehen. Aus diesem Grund werden auch in diesem Bereich der Verkehrsregeln deutlich höhere Bußgelder fällig. Benutzt man sein Handy während der Fahrt, kostet dies ab sofort 100 Euro, bei Gefährdung anderer 150 Euro sowie einen Monat Fahrverbot und bei einem dadurch entstehenden Unfall 200 Euro mit ebenfalls einem Monat ohne Führerschein. Offiziell gilt diese Regelung für Geräte zur „Information, Kommunikation oder Organisation“, wodurch beispielsweise auch Notebooks und Tablets betroffen sind.

Die Adresseingabe ins Navigationsgerät per Hand darf ab sofort auch nicht mehr während der Fahrt erfolgen. Um elektronische Geräte im Auto bedienen zu dürfen, muss der Motor komplett ausgeschaltet sein. Eine Start-Stopp-Automatik, die beispielsweise beim Stehen an einer roten Ampel tätig wird, ist explizit nicht mit einbegriffen. Ausnahmen stellen die Annahme eines Anrufs sowie ein kurzer Blick auf das Gerät dar, solange dieses nicht hochgenommen und in der Hand gehalten bzw. aus der Handyhalterung genommen werden muss. Sprachsteuerung sowie die Vorlesefunktion von Nachrichten und Mails sind ebenfalls erlaubt. Wer als Radfahrer die geltenden Verkehrsregeln elektronische Geräte während der Fahrt bedient, muss mit einem Bußgeld von 55 statt bisher 25 Euro rechnen.

3. Verhüllungsverbot am Steuer

In Sachen Vermummung am Steuer wurde eine völlig neue Verordnung verabschiedet, die verbietet, dass das Gesicht während der Fahrt vollständig unkenntlich gemacht wird. Bei Zuwiderhandlung bezüglich der Verkehrsregeln wird ein Bußgeld von 60 Euro verhängt. Damit ist beispielsweise das Tragen von Burka und Nikab sowie Hauben, Masken und Schleiern untersagt. Ausnahmen bilden Fahrzeuge, bei welchen eine Helmpflicht vorliegt wie etwa Motorräder.

4. Teilnahme an illegalen Straßenrennen

Ebenfalls drastisch verschärft wurden die Strafen für illegale Straßenrennen, da diese ab sofort Straftaten darstellen und nicht wie bisher lediglich Ordnungswidrigkeiten. Außerdem sollen künftig auch die Organisatoren eines Rennen zur Verantwortung gezogen werden. Die Ausrichtung, Durchführung und Teilnahme sowie der reine Versuch, ein solches Rennen zu veranstalten, stehen nun unter Strafe. Bisher blühten den Teilnehmern 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot, den Veranstaltern 500 Euro. Mittlerweile drohen zwei Jahre Haft sowohl für Teilnehmer und Veranstalter – werden Personen schwer geschädigt oder sogar getötet, kann sich die Haftdauer sogar auf bis zu 10 Jahre ausweiten.

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