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Autobahn bei Sonnenuntergang© Depositphotos.com/loriklaszlo

Häufige Verkehrssünden – hier wird man zur Kasse gebeten!

Sei es durch Gewohnheit, Unwissenheit, bewusstes Hinnehmen bzw. Missachtung oder hat man einfach nur mal kurz nicht aufgepasst – man ist schnell zum Verkehrssünder geworden! Je nachdem, wie schwer der Verstoß gegen die StVO ist und welche Folgen diese nach sich zieht, kann dies von einer Verwarnung über einen Bußgeldbescheid bis hin zu Punkten im Verkehrszentralregister und auch letztendlich zu einem Führerscheinentzug führen. Welche Verstöße sich deutsche Autofahrer häufig erlauben und was diese kosten, haben wir in unserem Beitrag zusammengefasst.

1. Tempoverstöße

Überschreitung der Geschwindigkeit

Wer kennt es nicht – man hat es eilig, muss auf einen Termin oder ist mit seinem Kopf woanders und übersieht die entsprechende Beschilderung, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit vorgibt. Zack – schon wird man geblitzt! Beim Bußgeld hängt es natürlich davon ab, wieviel man zu schnell war, ob man sich innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften bewegt hat und wie die Geschwindigkeitsbegrenzung definiert war. Mit diesem Bußgeldrechner kann man erfahren, welche Kosten die jeweiligen Verkehrssünden mit sich bringen.

Beispiel: Ist man innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 70 km/h unterwegs und wird geblitzt, werden einem 3 km/h Toleranz abgezogen. Somit ist man 17 km/h zu schnell gewesen und muss 35 Euro Bußgeld begleichen. Wäre man etwa mit 75 km/h unterwegs gewesen, würden abzüglich Kulanz 22 km/h Überschreitung verbleiben, was bereits zu einem Bußgeld von 80 Euro sowie einem Punkt in Flensburg führt.

Im schlimmsten Fall entsteht durch Verstöße gegen die StVO ein schwerer Unfall mit Personenschäden. © Depositphotos.com/deyangeorgiev2

2. Verstöße bei den Vorfahrtsregeln

Missachtung der Vorfahrt

Zwar ist die Vorfahrtsregelung im Straßenverkehr durch Ampeln, Verkehrsschilder und – falls diese nicht vorhanden sind – durch die Regel rechts vor links in vielen Fällen definiert. Jedoch gibt es häufig Unsicherheiten in bestimmten Situationen und schlicht und einfach eine Missachtung der gesetzlichen Vorgaben oder eine Unterschätzung der Geschwindigkeit des Verkehrs auf der Vorfahrtsstraße, was nicht selten zu Unfällen führt. Eine solche Vorfahrtsmissachtung führt in jedem Fall zu einem Bußgeld und führt je nach Schwere des Vergehens und eventueller Folgen wie Blech- und Personenschäden entsprechende Strafmaßnahmen nach sich.

Beispiel: Missachtet man die Vorfahrtsregelung an einer Kreuzung und gefährdet dabei andere Verkehrsteilnehmer, beträgt das Bußgeld 100 Euro und man bekommt einen Punkt im Verkehrszentralregister.

Missachtung des Stoppschildes

Weitere Verkehrssünden kommt häufig bei Kreuzungen mit Stoppschildern zum Tragen. Man rollt langsam an die Kreuzung, sieht keine anderen Verkehrsteilnehmer und fährt, ohne zu halten, über die Kreuzung. Das Stoppschild bedeutet offiziell „Halt, Vorfahrt gewähren“, was auch umgesetzt werden muss, indem man mit dem Fahrzeug zum Stillstand kommt und andere Verkehrsteilnehmer passieren lässt. Selbst wenn sich niemand außer einem selbst im Kreuzungsbereich befindet, muss an der Haltelinie oder, falls keine vorhanden, an der Sichtlinie, ab der man die Kreuzung vollständig einsehen kann, angehalten werden. Missachtet man diese Regelung, können 10 Euro Bußgeld fällig werden.

Sonderfall Parkplatz

Zwar findet man auch auf vielen öffentlichen Parkplätzen ein Hinweisschild, das besagt, dass die Straßenverkehrsordnung gilt, jedoch heißt dies nicht automatisch, dass aufgrund fehlender Beschilderung bezüglich der Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt. In solchen Fällen kommt es auf gegenseitige Rücksichtnahme an, was bedeutet, dass sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verständigen müssen, wer Vorfahrt bekommt. Sind allerdings erkennbare Fahrspuren bzw. Markierungen auf dem Boden vorhanden, die den Parkplatz als Straße kenntlich machen, gilt die „Rechts vor Links“-Regel.

Sonderfall Reißverschlussverfahren

Wird beispielsweise eine zweispurige Autobahn auf einen Fahrstreifen begrenzt und der Verkehr dadurch zusammengeführt, gilt nicht etwa eine durchgängige Vorfahrt für die Spur, die nicht begrenzt wird. Hier gilt ebenfalls eine Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer, die auf die weiterführende Spur wechseln möchten. Diese müssen unmittelbar bis zu dieser Begrenzung auf ihrer Spur weiterfahren, bis sie an dieser einfädeln. Dabei gilt, dass jeder auf der durchgehenden Spur einen anderen Fahrer, der von der begrenzten Spur wechseln möchte, einfädeln lässt. Würde jeder bereits vor der Begrenzung seiner Spur auf die durchgehende wechseln, hätte dies einen deutlich größeren Rückstau zur Folge, was für niemanden eine Zeitersparnis mit sich bringt.

3. Verkehrssünden rund ums Parken

Parken im Halteverbot und Falschparken

Zwei der häufigsten Ursachen für das Ausstellen eines Bußgeldbescheids betrifft sowohl das Falschparken als auch das Parken im Halteverbot. Viele Autofahrer tun solch ein Vergehen oft als Bagatelldelikt in Sachen Verkehrssünden ab, da die möglichen Strafen mit höchstens 35 Euro Bußgeld vergleichsweise gering sind und egal in welchem Fall des Falschparkens keine Punkte in Flensburg eingetragen werden.

Beispiel: Ein Fall, in dem der Höchstsatz für Falschparken fällig wird, ist das Abstellen des Fahrzeugs auf einem Schwerbehindertenparkplatzes. Erfolgt dies länger als 60 Minuten mit Behinderung eines parkbefugten Autofahrers, beträgt das Bußgeld 35 Euro.

Sonderfall Blockade einer Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge

Wer sein Auto in einer Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge abstellt und dabei Einsatzkräfte blockiert, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen.

Sonderfall Parken in einer Feuerwehrzufahrt

Manche Gebäude und Grundstücke besitzen speziell markierte Flächen, die Rettungskräften ermöglichen, direkt vor dem Gebäude zu parken und schnellstmöglich den Ort des Notfalls zu erreichen. Blockiert man diese, indem man sein Fahrzeug darauf parkt und behindert dabei Einsatzkräfte, werden 65 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Nichtbezahlung bei defektem Parkscheinautomaten

Als pflichtbewusster Bürger möchte man natürlich, falls es die Parkmöglichkeit erfordert, ein Ticket am Parkscheinautomaten ziehen. Ist dieser jedoch defekt, gilt das nicht als Freifahrtschein für kostenloses Parken. Tritt dieser Fall ein, muss die Parkscheibe eingestellt und gut sichtbar ausgelegt werden. Die Höchstparkdauer, die auf dem Parkscheinautomaten angegeben wird, muss allerdings dennoch eingehalten werden. Legt man die Parkscheibe nicht aus, droht – abhängig von der Parkdauer – ein Bußgeld von bis zu 30 Euro.

4. Verstöße durch falschen Einsatz der Beleuchtung und der Hupe

Ohne Blinken abbiegen oder die Spur wechseln

Sie sorgen bei jedem Autofahrer Tag für Tag für neue Aufreger – die Rede ist von Blinkmuffeln. Egal ob beim Spurwechsel auf der Autobahn, beim Abbiegen an einer Kreuzung oder der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr. In den meisten Fällen dürfte schlicht und einfach Bequemlichkeit der Hauptgrund für das Nichtbetätigen des Blinkers sein. Diese Verkehrssünden sorgen nicht nur für Frust bei anderen Autofahrern, da diese unnötigerweise bremsen oder ausweichen müssen, es kann auch im schlimmsten Fall einen vermeidbaren Unfall verursachen. Das Bußgeld beträgt 10 Euro bei Nichtgefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 10 Euro und steigt bis zu 35 Euro.

Beispiel: Biegt man ab, ohne die Fahrtrichtung mittels Blinker anzuzeigen und gefährdet dabei einen anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sachbeschädigung, beträgt das Bußgeld 30 Euro.

Bei Dämmerung oder schlechter Sicht ist es immer wichtig, die entsprechende Beleuchtung einzuschalten. © Depositphotos.com/Rangizzz

Fahren mit defektem Abblendlicht

Bemerkt man beispielsweise aufgrund deutlich schlechterer Lichtausbeute bei einer Fahrt im Dunkeln, dass ein Abblendlicht defekt ist, muss dieses sofort ausgetauscht werden. Dies stellt nämlich einen Mangel dar, mit diesem die Fahrt nicht angetreten werden darf, dass die Sicherheit im Straßenverkehr stark gefährdet ist. Diese Regelung gilt nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Tag. Abhängig von der jeweiligen Situation können Bußgelder bis zu 90 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister anfallen.

Beispiel: Benutzt man ein Fahrzeug mit defekter Beleuchtung, liegt das Bußgeld bei 20 Euro. Fährt man außerhalb geschlossener Ortschaften und Sichtbehinderung durch beispielsweise Nebel, Regen oder Schnee ohne Abblendlicht, obwohl die Beleuchtung der Scheinwerfer funktionstüchtig ist, liegt das Bußgeld bereits bei 60 Euro, wohlgemerkt ohne Gefährdung oder gar einer Unfallverursachung.

Fahren mit Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte

Das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei einer Sichtbehinderung ist vollkommen gesetzeskonform. Bei der Nebelschlussleuchte sieht der Sachverhalt jedoch ganz anders aus. Diese darf lediglich bei starkem Nebel zum Einsatz kommen, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt. Ist diese eingeschaltet, darf man mit maximal 50 km/h weiterfahren. Missachtet man diese Regelung, beträgt das Bußgeld 20 Euro.

Hupen nach einer Rotphase an der Ampel

Wer kennt es nicht? Die Ampel wird endlich grün und der Fahrer vor einem an der Ampel scheint zu schlafen oder anderweitig abgelenkt zu sein. Auf jeden Fall fährt er einfach nicht los und es juckt einem schon in den Fingern, die Hupe zu betätigen, damit es vorwärts geht. Hier hält man sich am besten im Zaum, denn die Hupe ist ausschließlich als Warnsignal bei bevorstehender Gefahr zu verwenden. Damit andere Verkehrsteilnehmer nicht gestört werden, sollte man sich auf ein kurzes Hupsignal beschränken, da alles Weitere wie beispielsweise eine Dauerhupe 10 Euro Bußgeld nach sich ziehen kann.

5. Verkehrssünden beim Sicherheitsabstand

Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes

Gerade auf Autobahnen kann das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes schnell zu gefährlichen Situationen und schweren Unfällen führen. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt die Regel, dass der Abstand zum Vordermann die Hälfte der Geschwindigkeit auf dem Tacho in Metern betragen muss. Wenn jemand von einer anderen Spur in den Sicherheitsabstand wechselt, muss dieser unmittelbar wiederaufgebaut werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man den Abstand einhalten, den das Fahrzeug in einer Sekunde Fahrt zurücklegen würde.

Beispiel: Ist man mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn unterwegs und gefährdet einen anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Abstand von weniger als der Hälfte des halben Tachostandes, beträgt das fällige Bußgeld 75 Euro und man bekommt einen Punkt in Flensburg.

6. Verstöße bei Überholmanövern

Falsch oder an unerlaubten Stellen überholen

Diese Verkehrssünden kann man im alltäglichen Straßenverkehr leider auch oft genug beobachten. Fahrer führen einen Überholvorgang nicht korrekt aus oder überholen an Stellen, an denen dies verboten ist. Die Bußgeldstaffelung für solche Fälle ist breit gestaffelt und richtet sich je nach Schwere des Vergehens und dessen Folgen bis zu 300 Euro inklusive Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Um den Überblick zu behalten, kann man unter diesem Link den gesamten Bußgeldkatalog im Detail einsehen.

Beispiel: Überholt man unter Missachtung von geltenden Verkehrszeichen außerorts mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, beträgt das fällige Bußgeld 85 Euro und man bekommt einen Punkt in Flensburg.

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