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Elektronische Parkscheiben Übersicht© https://www.youtube.com/watch?v=pb9sUIN6au8 | Tradora

Elektronische Parkscheiben: Sind digitale Parkscheiben erlaubt?

Seit dem Jahr 2005 sind auch bei uns in Deutschland einige Modelle der digitalen Parkzeitangabe erlaubt und dementsprechend hat man nicht mehr das Problem, sich ständig an das Einstellen der herkömmlichen blauen Parkscheibe erinnern zu müssen. Das kann dem Fahrer durchaus einen komfortablen Vorteil verschaffen. Dennoch gibt es einige wichtige Merkmale, die zu beachten sind.

Wie funktioniert eigentlich eine elektronische Parkscheibe?

Der eingebaute Bewegungsmelder im Inneren ist der wichtigste Bestandteil des elektronischen Gerätes und erkennt in welchem Zeitraum das Auto stillstehen wird indem entscheidende Signale gesendet werden. Die Parkscheiben stellen immer die Ankunftszeit auf die darauffolgende halbe Stunde ein, parkt man also um 12 Uhr, wird die Parkzeit in 30-Minuten-Schritten automatisch auf 12:30 Uhr gestellt. Selbst die Umstellung von der Winter- zur Sommerzeit wird hier automatisch vorgenommen. Allerdings gibt es erfahrungsgemäß auch hier Schwindler, welche die Ankunftszeit einfach um 30 Minuten verschieben, genauso wie das auch bei der gleichnamigen handbedienten Parkscheibe möglich ist. Wer hier nicht direkt erwischt werden will, sollte das allerdings tunlichst unterlassen.

Wann und wie sind elektronische Parkscheiben erlaubt?

Fahrzeugbesitzer welche eine (elektronische) Parkscheibe in den Farben rosa, grün, gelb etc. besitzen, müssen allerdings beachten, dass diese leider nicht zugelassen sind. Denn nicht alle elektronische Zeitangaben entsprechen ausreichend den gesetzlichen Vorgaben, welche streng zu berücksichtigen sind. Zunächst einmal müssen verschiedene Kriterien beachten werden, bevor man sich eine dieser Parkscheiben zulegen möchte, welche im Folgenden aufgezählt sind.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=UA0DvGexG-I

 

Das sollte man beim Kauf einer elektronischen Parkscheibe beachten

 Die digitale Parkscheibe sollte:

  • Einen LC-Display in einer Mindestgröße von 2 cm haben
  • Ihre Einstellung nach dem Ausschalten des Motors nicht mehr ändern
  • Das „P“ weiß auf blau aufgedruckt haben
  • Eine Typgenehmigung des KBA erteilt bekommen haben
  • Gut von außen lesbar sein
  • Nicht fernsteuerbar sein
  • Auf der Vorderseite keine weiteren Beschriftungen haben (Werbung usw.)
  • 24 Stunden im Betrieb sein
  • Die Parkscheibe darf nicht ständig mit der Uhr weiterlaufen, so dass eine Überschreitung der Parkzeit nie erreicht wird. Diese Modelle sind illegal und nicht zugelassen.

Elektronische Parkscheiben mit deutscher Zulassung im Vergleich

Die aus Dänemark voll automatisierte Parkscheibe „Needit Dark Lite“ besitzt vom Kraftfahrt-Bundesamt eine Typgenehmigung, kostet um die 20 Euro und funktioniert mit Hilfe eines Bewegungssensors. Sobald das Auto nicht mehr in Bewegung ist, stellt sich die Zeitanzeige selbstständig in Gang sich jedes Mal auf die Folge-Halbestunde um. Übrigens eignet sich die Dark Lite für alle Automarken und ist mit einer Größe von 4,1 x 6,9 x 0,9 cm und einem Gewicht von 141 g die kleinste und leichteste elektronische Parkscheibe.

Auch die praktische „GoPark von TFA Dostmann“ entspricht mit einem stolzen Preis von rund 30 Euro der deutschen Straßenverkehrsordnung. Kurz bevor die Batterien ihren Geist aufgeben wird man rechtzeitigt durch ein Signal daran erinnert, diese noch rechtzeitig zu wechseln. Mit einer Installationsdauer von nur 30 Sekunden und einfach zu anbringenden Klebepads gehört sie zu den benutzerfreundlichen und am einfachsten einzustellenden digitalen Assistenten.

Lohnt sich eine elektronische Parkscheibe?

Wenn überteuerte Strafzettel an seiner Windschutzscheibe vermeiden möchte, weil vergessen wurde die Parkscheibe einzustellen, sind die automatischen digitalen Varianten auf jeden Fall eine sehr praktische Alternative zu dem herkömmlichen Modell. Jedoch sollte man beim Kauf darauf achten, ob man auch wirklich zu einem genehmigten Modell gegriffen hat und gegebenenfalls nochmal den Verkäufer oder Hersteller nach der Tauglichkeit fragen.

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