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Auto wird mit einem Dampfstrahler von Hand gewaschen, Nahaufnahme auf Kotflügel und Rad, Autowäsche zuhause© Depositphotos.com/welcomia

Autowäsche zuhause: Das ist erlaubt!

Die ersten Sonnenstrahlen des Jahres zeigen wie sehr das Auto in den vergangenen kalten Monaten unter Salz und Schnee gelitten hat. Höchste Zeit, sein Auto von Schmutz und den Überresten vergangener Tage zu befreien. Wer das Auto nicht durch die Waschanlage fahren möchte, sondern die Autowäsche zuhause bei sich auf dem Grundstück oder direkt vor dem eigenen Haus auf der Straße waschen möchte, kann dabei aber eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Bei der Autowäsche außerhalb eines Waschparks muss man zwischen zwei Szenarien unterscheiden:

  • Eine Fahrzeugwäsche auf der Straße vor dem eigenen Haus fällt unter öffentlichen Boden. Die Wäsche auf dem eigenen Grundstück fällt unter die Kategorie Privatgrundstück.
  • Wer sein Auto auf einem der beiden Orten waschen möchte, muss sich an die Regeln der Gemeinde oder der Stadt halten. Über ein Verbot oder Erlaubnis lässt sich keine konkrete Aussage treffen, da auf Bundesebene kein einheitliches Gesetz besteht. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt nur den Rahmen vor, an den sich die Städte und Kommunen halten müssen.

Waschen des Fahrzeugs auf öffentlichem Boden

Wer sein Fahrzeug auf öffentlichem Grund waschen möchte, der muss sich nicht nur an die kommunalen Richtlinien und Verordnungen halten. Das Waschen des Fahrzeugs auf der Straße stellt nämlich eine unzulässige Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums dar und ist als Sondernutzung genehmigungspflichtig.

Des Weiteren ist in der Straßenverkehrsordnung das Verbot festgeschrieben welches besagt, dass Straßen nicht verschmutzt oder benetzt werden dürfen, wenn dadurch der Verkehr erschwert oder gefährdet wird. Hier kommt es aber auch auf den speziellen Fall darauf an: Bei Kurven, Gefällen und niedrigen Temperaturen liegt aber schnell mal eine grobe Gefährdung vor.

Autowäsche zuhause auf eigenem Grundstück

Das Waschen des Fahrzeugs auf eigenem Grundstück ist in vielen Fällen ebenfalls verboten.

Hier kommt es aber auf die Gemeinde oder Stadt an, denn das Wasserhaushaltsgesetz gibt nur den Rahmen vor. Somit sind in manchen Gegenden das Waschen auf dem eigenen Grundstück erlaubt und in anderen nicht. Man sollte sich immer vorher informieren, um Bußgelder und Ärger zu vermeiden.

Zulässig ist es zumindest immer dann, wenn das Abwasser nicht in ein benachbartes Gewässer oder in die Kanalisation gelangt, sondern auf dem eigenen Grundstück in einem Ölabscheider aufgefangen wird. Eine Autowäsche zuhause ist also immer dann erlaubt, wenn alle rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt worden sind.

 

Verschiedene Dosen, Sprays, Schwämme, Tücher und Reinigungsmittel zum Auto putzen und Fahrzeugreinigung auf weißem Hintergrund
Die Autowäsche zuhause sollte nur nach Abklärung mit Stadt, Gemeinde oder Kommune stattfinden. | © Depositphotos.com/tan4ikk

 

Was muss man bei der Fahrzeugwäsche zuhause beachten?

Auch sollten bei der Autowäsche folgende Punkte beachtet werden:

  • Reinigung des Fahrzeugs nur mit klarem Wasser und Bürsten, Schwämmen etc.
  • Dampfstrahler sind dabei meist untersagt
  • Es dürfen keine chemischen Reinigungsmittel verwendet werden
  • Die Motorwäsche und die Unterbodenwäsche sind untersagt
  • Generelles Verbot der Fahrzeugwäsche in Wasserschutzgebieten

Zulässig ist eine eigene Autowäsche zumindest immer dann, wenn das Abwasser nicht in ein benachbartes Gewässer oder in die Kanalisation gelangt, sondern auf dem eigenen Grundstück in einem Ölabscheider aufgefangen wird.

Fazit und Empfehlung

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Autowäsche auf eigenem oder öffentlichen Grundstück oftmals verboten ist und man lieber bei der Stadt nachfragen sollte – in Ausnahmefällen ist die Reinigung mittels Ölabscheider erlaubt, andernfalls muss wohl oder übel zu der öffentlichen Waschstraße gegangen werden.

Die Öl-Rückstände und der Bremsstaub der sich im Bereich der Räder ansammelt darf unter keinen Umständen in die Kanalisation oder die Natur gelangen. Wer sich nicht daran hält begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belangt werden.

Der Einsatz von umweltschädlichen Reinigungsmitteln ist untersagt und es darf auch kein Dampfstrahler verwendet werden. Falls die Gemeinde oder Kommune eine Reinigung erlaubt, sollte man nur zu herkömmlichen Wasser greifen.

Um sicherzustellen, dass es dem Fahrzeug, dem Geldbeutel und auch der Umwelt weiterhin gut geht, empfiehlt es sich also einen öffentlichen Waschpark aufzusuchen. Dort ist auch meist die Handwäsche erlaubt. Wer sein Fahrzeug noch polieren möchte, kann diese Behandlung allerdings problemlos auf dem eigenen Grundstück durchführen.

 

 

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