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Kurz & knapp – Informationen zu Parkscheibe

Parkscheiben sind unumgänglich und werden vor allem bei Parkmöglichkeiten in der Innenstadt oder an gut besuchten Orten gebraucht, um die Ankunftszeit anzugeben. Die vorgeschriebene Parkdauer darf dabei nicht überschritten werden.
Parkscheiben müssen immer auf die kommende halbe Stunde eingestellt werden. Wenn der Parkplatz beispielsweise um 15:46 besetzt wird, stellt man die Parkscheibe auf 16 Uhr. Wenn man das Auto um 16 Uhr verlässt, stellt man die Parkscheibe auf 16:30 Uhr.
Das Design einer Parkscheibe ist gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Parkscheibe bestimmte Maße und eine blaue Farbe haben und dürfen nur manuell oder elektronisch funktionieren. Automatisch weiterlaufende Parkscheiben sind nicht erlaubt.

Die Parkscheibe: Unverzichtbares Zubehör für jeden Autofahrer

Die Parkplatzsuche in Innenstädten wird immer schwieriger. Mittlerweile muss man dabei vielerorts sogar beim Wocheneinkauf im Supermarkt die Parkscheibe einstellen. Damit nach dem Parken kein ungewollter Bußgeldbescheid an der Scheibe hängt, sollte man sich als Fahrzeugführer ohne Parkscheibe nicht mehr nichtsahnend ins Verkehrsgetümmel stürzen. Auf allen entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sollte man vorschriftsmäßig die Ankunftszeit auf der Parkscheibe einstellen. Der Verstoß gegen geltende Regelungen kann immerhin bis zu 30 Euro Bußgeld kosten. Die Parkscheibe einstellen und gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen – so ist es vorgesehen.

Gültig sind dabei allerdings nur Parkscheiben Modelle, die den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. Eine Parkscheibe, die man als Werbegeschenk bekommen hat, ist deshalb mit Vorsicht zu genießen: Hier sollte man zunächst prüfen, ob Farbe, Maße und Funktion tatsächlich von den Behörden anerkannt werden. Wer auf Nummer sichergehen will, kauft seine Parkscheibe preiswert bei der nächsten Tankstelle oder vergleicht die günstigen Angebote auf unserem Portal Teilesuche.net. Hier bekommen auch Motorradfahrer passende Varianten, mit denen sich das Problem der Anbringung erübrigt. Die Parkscheibe vom Fachhändler ist eine kleine Investition, die einem viel Ärger ersparen kann.

Was muss eine Parkscheibe können und was ist verboten?

In Deutschland zählt die Parkscheibe offiziell zu den Verkehrszeichen. Schon seit 1981 gelten die aktuellen Regelungen zur Größe einer Parkscheibe. Demnach soll sie 150 Millimeter hoch und 110 Millimeter breit sein. Entspricht eine Parkscheibe nicht diesen Maßen, kann man schnell ins Visier der Verkehrspolizei geraten. So wurde die Verwendung einer deutlich kleineren Parkscheibe aus Italien bereits als Ordnungswidrigkeit bewertet. Verkehrsteilnehmer müssen sich daneben auch auf Vorgaben bezüglich der Farbe und Beschriftung einer Parkscheibe einstellen. Die StVO legt sogar die Größe des Ablesefensters auf der Parkscheibe fest. Wie ernst Ordnungshüter die gesetzlichen Vorgaben nehmen, wurde in einem Verfahren deutlich, dass die Verwenderin einer pinkfarbenen Parkscheibe mit der Aufschrift "Bin shoppen" über sich ergehen lassen musste. Solche Modelle werden gern als Werbegeschenke verteilt. Doch bei abweichender Farbe oder unerlaubtem Aufdruck muss man gar nicht erst die Parkscheibe einstellen – der Bußgeldbescheid lässt so oder so nicht lange auf sich warten.

Beim Parkscheibe kaufen sollte also auf bestimmte Regelungen geachtet werden, ebenso sollten Werbegeschenke oder sonstige Parkscheiben Gadgets genauer unter die Lupe genommen werden. Besonders beliebt sind Parkscheiben in einer anderen Ausführung oder Farbe, aber: Ist eine pinke Parkscheibe erlaubt? Darf eine Parkscheibe pink sein? In folgendem Video erfahren wir mehr über die wichtigsten Vorgaben und Regelungen:

Jedes Mal die Parkscheibe einstellen: Muss das sein?

Mit einer Neuregelung der StVO wollte sich der Gesetzgeber Anfang 2005 auf moderne Möglichkeiten wie das Handy-Parken und die elektronische Parkscheibe einstellen. Die für herkömmliche Parkscheiben weiterhin geltenden Vorgaben bezüglich der Maße braucht eine digitale Parkscheibe nicht zu erfüllen. Allerdings muss auch hier die anfängliche Uhrzeit stehenbleiben. Die weiterlaufende Parkscheibe beziehungsweise die elektronische Parkscheibe wird – auch in herkömmlichen Varianten, bei denen ein Uhrwerk eingebaut ist – immer wieder angeboten, ist jedoch nicht erlaubt, da dieses Vorgehen einen Betrug darstellt. Eine elektronische Parkscheibe darf ihre Einstellung während des Parkens ebenfalls nicht ändern. Wer sich eine elektronische Parkscheibe zulegen möchte, muss zudem darauf achten, dass diese durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen ist. Das Display muss hierfür eine 24-Stunden-Anzeige ermöglichen, wobei die Höhe der Zahlen zugunsten der Ablesbarkeit mindestens 2 Zentimeter beträgt. Über dem Display muss das Wort "Ankunftszeit" stehen. Die digitale Variante hat praktische Vorzüge: Dank des eingebauten Bewegungsmelders muss man nun nicht mehr selbst die Parkscheibe einstellen.

Herkömmliche oder elektronische Parkscheibe?

Benutzt man ein einfaches Modell mit manueller Bedienung, muss man eigenhändig die Parkscheibe einstellen, ehe man das Fahrzeug guten Gewissens verlassen kann. Die Regelung ist einfach: Man dreht den weißen Pfeil auf diejenige halbe Stunde, die der tatsächlichen Ankunft auf dem Parkplatz folgt. Kommt man beispielsweise um 9:14 Uhr auf dem Parkplatz an, stellt man die Parkscheibe auf 9:30 Uhr ein. Doch so einfach es sich anhört: Gerade in hektischen Alltagssituationen irrt man sich leicht, was rasch ärgerliche Bußgelder nach sich ziehen kann. Selbst wenn die handbedienten Modelle meist langlebig und vor allem wartungsfrei sind, zeigt eine elektronische Parkscheibe spätestens dann ihre Stärken, wenn man es eilig hat. Einmal in Minutenschnelle angebracht, bleibt sie dauerhaft an gut sichtbarer Stelle installiert. Auf diese Weise muss man zukünftig nicht mehr jedes Mal von neuem die Parkscheibe einstellen. Sogar die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit erledigen die meisten Modelle automatisch.

Häufige Fragen zu Parkscheibe:

Eine Parkscheibe muss immer im Halbe-Stunde-Takt eingestellt werden. Wenn es kurz nach zehn ist, muss die Parkscheibe auf halb elf gestellt werden, ebenso wenn es kurz vor halb elf sein sollte – die darauffolgende halbe Stunde eben. Sollte es genau zehn Uhr sein, wird die Parkscheibe auf halb elf gestellt. Wer die Parkscheibe falsch einstellt, darf mit einem Bußgeld rechnen.

Tatsächlich gibt es Regelungen in Bezug auf das Parkscheiben-Design. Eine Parkscheibe muss dementsprechend 15cm hoch und 11cm breit sein, ebenso muss die blaue Farbe gegeben sein. Pinke Farbscheiben sind nicht erlaubt und können ein Bußgeld nach sich ziehen – ebenso sind kleinere Parkscheiben, die vielleicht in anderen Ländern gestattet sind, in Deutschland verboten.

Es gibt elektronische Parkscheiben, die erlaubt sind. Diese erkennen automatisch, wann geparkt wurde und stellen die Uhrzeit dementsprechend auf einer Digitalanzeige ein. Mit elektronischen Parkscheiben sind jedoch nicht die automatisch weiterlaufenden Parkscheiben gemeint, die die Ankunftszeit auf die aktuelle Uhr anpassen. Diese stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und sind demnach verboten.

Es ist grundsätzlich verboten die Parkscheibe nach der erlaubten Parkzeit nachzudrehen, um damit die Parkzeit zu verlängern. Durch die beschränkte Parkzeit soll die Möglichkeit gegeben werden, dass so viele verschiedene Fahrzeuge wie möglich parken können. Trotzdem ist eine Verlängerung der Parkzeit möglich, indem man einmal um den Block fährt, dadurch wird ein neuer Parkvorgang eingeleitet.

Die Parkscheibe wird in der Regel hinter die Windschutzscheibe gestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Scheibe von Außen gut sichtbar ist, und nicht umkippen kann. Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass die Zahlen der Parkscheibe noch gut zu lesen sind.