Kurz & knapp – Informationen zu Nebelschlussleuchte
- Die Nebelschlussleuchte wird immer dann eingesetzt, wenn die Sichtverhältnisse stark eingeschränkt sind. Die Nutzung ist dabei gesetzlich geregelt – so darf die Nebelschlussleuchte nur bei Nebel und unter Sichtweite bis zu 50m benutzt werden.
- Es darf nicht ohne Grund mit einer Nebelschlussleuchte gefahren werden. Eine irreguläre Nutzung kann mit einem Bußgeld von bis zu 20€ bestraft werden, da andere Verkehrsteilnehmer durch das Nebelschlusslicht geblendet werden könnten.
- In anderen Ländern kann die Vorschrift zur Nebelschlussleuchte etwas anders aussehen. So sollte man sich vor einer Fahrt ins Ausland über eventuelle gesetzliche Regelungen informieren, sonst könnte ebenfalls ein Bußgeld drohen.
Nebelschlussleuchten – Genaue Vorgaben per Gesetz
Eine Nebelschlussleuchte soll bei einer Sichtweite unter 50 Metern einen Unfall verhindern und seit dem 1. Januar 1991 muss jedes Fahrzeug in Deutschland, das schneller als 60 km/h fahren kann, mit zwei Nebelschlussleuchten ausgestattet sein. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie circa 40mal heller leuchten als eine normale Schlussleuchte, was sie bei ungünstigen Wetterbedingungen unentbehrlich macht. Der Gesetzgeber verlangt zudem, dass sie entweder als Paar symmetrisch oder einzeln links am Fahrzeug und mittig installiert werden. Im Fahrzeug kann der Autofahrer die Nebelschlussleuchte per Schalter auf dem das Nebelschlussleuchte Symbol leuchtet, aktivieren.Es gilt auch, dass Fahrzeuge wie Anhänger oder Traktoren, die ohne Nebelschlusslicht fahren dürfen, trotzdem mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein dürfen. Historische Fahrzeuge sind von dieser Regelung jedoch ausgenommen und benötigen daher auch kein Nebelschlussleuchte Symbol im Fahrzeug, jedoch müssen Importfahrzeuge aus Ländern ohne vorgeschriebene Nebelschlussleuchten nachgerüstet werden. In anderen Ländern gibt es andere Regelungen hinsichtlich des Gebrauchs des Nebelschlusslichts. So muss es zum Beispiel in Belgien bei Sichtweiten unter 100 Metern zugeschaltet werden. Im Ausland sollten die Autofahrer sich zu den dortigen Regelungen bezüglich der Nebelschlussleuchte informieren.
Aktive Sicherheit durch Nebelschlussleuchte
Die Nebelschlussleuchte wird als Gegenstand zur aktiven Sicherheit im Straßenverkehr angesehen, da sie durch ihre enorme Strahlkraft des Nebelschlusslichtes auch bei ungünstigen Wetterverhältnissen die nachfolgenden Fahrzeuge als Warnhinweis dienen. Sie darf allerdings erst ab einer Sichtweite unter 50 Metern (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO) ausschließlich bei Nebel eingesetzt werden. Die Nebelschlussleuchte darf also nicht bei Starkregen oder Hagel eingeschaltet werden, sondern nur im dichten Nebel. Die Entfernung lässt sich leicht anhand der Leitpfosten am Straßenrand bestimmen, die im Abstand von 25 Metern gesetzt sind. Sobald die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist, begrenzt der Gesetzgeber gleichzeitig die Geschwindigkeit, die 50 km/h nicht überschreiten darf. Die Nebelschlussleuchte darf zudem auch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft genutzt werden.Zur Kontrolle der Nebelschlussleuchte ist eine gelbe Kontrollleuchte als Nebelschlussleuchte Symbol im Armaturenbrett gefordert. Leider vergessen viele Autofahrer nach dem Durchqueren eines Nebelfeldes, das Nebelschlusslicht auszuschalten. Diese missbräuchliche Verwendung kann die Polizei mit einem Bußgeld bestrafen, wobei ein falscher Gebrauch auch einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder sogar einen Unfall verursachen kann.
Nebelschlussleuchte beim Anhänger fahren
Sobald ein Autofahrer mit einem Anhänger unterwegs ist, muss die Nebelschlussleuchte am Auto nicht mehr eingeschaltet sein, dafür die Anhänger, wobei dies in einem Zug immer für den letzten Anhänger gilt. So kann Strom gespart werden wie auch die Eigenblendung durch das starke Nebelschlusslicht verringert wird. Die Nebelschlussleuchte darf am Zugfahrzeug oder am vorderen Anhänger in einem Zug nur dann betätigt werden, falls dies durch das Aufstecken oder Abziehen des Steckers für Beleuchtung des Anhängers geschieht. Andere Beleuchtungsanlagen wie durch einen Fahrradträger müssen in solchen Situationen ausgeschaltet werden, um die Eigenblendung zu vermeiden. Eine Kontrolle kann über das Nebelschlussleuchte Symbol im Fahrzeug erfolgen. Durch die unterschiedlichen Hersteller, die verschiedene Modelle anbieten, ist der Einbau je nach Hersteller spezifisch und sollte nach Anleitung durch die Gebrauchtanweisung erfolgen, wenn Zweifel bestehen.Nachrüsten einer Nebelschlussleuchte
Sollte aus irgendeinem Grund keine Nebelschlussleuchte am Fahrzeug vorhanden sein, so kann man die Nebelschlussleuchte nachrüsten. Nebelschlussleuchten lassen sich mit dem passenden Zubehör problemlos im Internet kaufen und sie direkt nach Hause liefern lassen. Der Einbau ist allerdings nicht für Laien geeignet, da eine Verkabelung für das Nebelschlussleuchte Symbol vorgeschrieben ist. Die Anbringung muss von einer sachkundigen Person vorgenommen werden, wobei der TÜV den Einbau abnehmen muss. Der Gesetzgeber hat genaue Vorschriften bezüglich der Einbauhöhe und der Positionierung – Diese Angaben finden sich in der ECE Regelung ECE R-48. Diese strengen Vorschriften sind für ein einheitliches Bild der PKW-Beleuchtung gedacht, damit die Autofahrer bei den verschiedenen Signalleuchten nicht den Überblick verlieren. Die Nebelschlussleuchte gehört zu den wichtigen Signalleuchten, die zur Verhinderung von Unfällen bei nachteiligen Wetterbedingungen eingesetzt werden.Beliebte Marken dieser Kategorie
Bosch, Hella, ProPlus, Carpoint, Aspöck
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