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Kurz & knapp – Informationen zu Kennzeichenbeleuchtung

Eine Kennzeichenbeleuchtung ist bei allen gängigen Fahrzeugen, die in Deutschland auf öffentlichen Straßen fahren, Pflicht. Auch nachts und bei schlechtem Wetter muss das Kennzeichen stets gesehen werden können, damit der Fahrzeughalter im Notfall daran identifiziert werden kann.
Sehr beliebt ist mittlerweile die LED-Kennzeichenbeleuchtung. Diese leuchtet in einem grelleren Weiß als die Standardbeleuchtung, was bewirkt, dass das Licht und damit auch das Kennzeichen intensiver und auf weitere Entfernung wahrgenommen werden kann. Beim Einbau oder beim Nachrüstung einer Kennzeichenbeleuchtung muss sowohl auf die ECE-Kennzeichnung als auch auf das ABE-Kürzel geachtet werden. Das garantiert, dass die Beleuchtung zugelassen, sicher und vom TÜV akzeptiert wurde.
Die einzigen Fahrzeuge die keine Nummernschildbeleuchtung benötigen sind Mofas, Mopeds, Quads und das von Renault produzierte Elektrofahrzeug „Twizy“.

Kennzeichenbeleuchtung – das Wesentliche

Wer mit einem Auto auf öffentlichen Wegen und Straßen unterwegs sein möchte, muss bestimmte Bedingungen zwecks Sicherheit und Fahrtauglichkeit erfüllen. Eine dieser Bedingungen verlangt das Vorhandensein und Funktionieren einer Nummernschildbeleuchtung. So kann auch bei Nacht oder schlechten Witterungsverhältnissen das Kennzeichen am Heck des Fahrzeugs immer entsprechend ausgeleuchtet werden.

Welche Bestimmungen muss man bei der Kennzeichenbeleuchtung beachten?

Was an seinem Fahrzeug alles erlaubt oder verboten ist, regelt die EU auf die gewohnt gründliche Art und Weise. Nachzulesen sind all diese Bestimmungen in der StVZO, die Straßenverkehrszulassungsordnung. Die wichtigsten Regeln in Sachen Nummernschildbeleuchtung besagen, dass sie für alle Fahrzeuge Pflicht ist, sofern man mit ihnen auf öffentlichen Straßen damit unterwegs sein möchte. Ausnahmen sind nur Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas oder Leichtfahrzeuge wie Quads. Zu diesem zählt auch der neue Renaults Elektro-Mini "Twizy".



Weiterhin legt die StVZO fest, dass für die Nummernschildbeleuchtung nur Leuchten mit einer ECE Kennzeichnung verwendet werden dürfen. Man erkennt die geprüften Leuchten an dem schwarzen Ring und dem Buchstaben "E". Zusätzlich muss auf jeder Nummernschildbeleuchtung eine Kennzahl aufgedruckt und zu erkennen sein.

Kann man die Kennzeichenbeleuchtung selbst nachrüsten?

Natürlich kann jeder sein Fahrzeug tunen und auch die Kennzeichenbeleuchtung ändern oder diese nachrüsten, wenn er sich an die festgelegten Bestimmungen der StVZO hält und im Anschluss seine Veränderungen am Fahrzeug durch den TÜV absegnen lässt. Für alle, die eine Nummernschildbeleuchtung nachrüsten wollen, gibt es jedoch in dieser Hinsicht gute Nachrichten. Denn achtet man bei der Nummernschildbeleuchtung neben der ECE Kennzeichnung auch noch auf den Aufdruck ABE (für Allgemeine Betriebserlaubnis), so kann man den Gang zum TÜV getrost vergessen. Der Grund: Hersteller, die eine Kennzeichenbeleuchtung mit dem ABE-Kürzel anbieten, haben diese Produkte bereits vor Markteinführung vom TÜV checken lassen. Der Verbraucher hat also die Genehmigung vom TÜV gleich mitgekauft und kann somit die Nummernschildbeleuchtung ohne zusätzliche Prüfung einbauen. Wer hingegen eine Kennzeichenbeleuchtung zwar mit ECE, aber ohne ABE Kennzeichnung erworben hat und einbaut, muss diese unverzüglich vom TÜV genehmigen lassen, noch bevor er sich damit auf die Straße begibt. Sollte der TÜV die jeweilige Kennzeichenbeleuchtung nicht absegnen, muss diese wieder zurückgerüstet und die alte Kennzeichenbeleuchtung wieder montiert werden.

Sehr beliebt ist heutzutage eine LED-Kennzeichenbeleuchtung. Beim Nachrüsten dieser Produkte muss neben der richtigen Kennzeichnung auch darauf geachtet werden, dass die LED-Beleuchtung mit den Scheinwerfern zusammengeschlossen wird und so automatisch mit den Rücklichtern an- beziehungsweise ausgeht. Eine externe Schaltung für die Aktivierung der Kennzeichenbeleuchtung ist nicht zulässig.



Des Weiteren muss man bei Dunkelheit die Kennzeichen bei aktivierter Beleuchtung aus 20 Metern Entfernung ohne Probleme erkennen können. Auch die Leuchtkraft, die Stärke und die Lichtfarbe sowie der Lichtwinkel sind genau vorgeschrieben.

Welche Vorteile hat eine LED Kennzeichenbeleuchtung?

Die LED Kennzeichenbeleuchtung wird in Deutschland immer beliebter. Der Grund sind die vielen Vorteile, die diese Produkte mit sich bringen:


  • LED Leuchten sind aufgrund des geringeren Wärmeverlustes wesentlich effizienter als die herkömmlichen Glühlampen.
  • LED Leuchten sind langlebiger. Meist halten LEDs ein ganzes Autoleben lang und müssen nicht ausgewechselt werden.
  • LED Leuchten strahlen häufig eher in einem kühlen Weiß und weniger gelblich-warm. Dadurch sind die Nummernschilder auf größere Entfernung besser erkennbar.

Gibt es Alternativen zur LED Kennzeichenbeleuchtung?

Wer keine Nummernschildbeleuchtung mit LED-Technik haben möchte, kann aber stattdessen auch auf Alternativen zugreifen. So gibt es seit dem Jahr 2006 die sogenannten „selbstleuchtenden Kennzeichen", die vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen wurden. Eine zusätzliche Nummernschildbeleuchtung ist mit ihnen überflüssig.

Alternativ kann man auch auf sogenannte „reflektierenden Kennzeichen“ zurückgreifen, die es bereits seit dem Jahr 1970 im Handel zu kaufen gibt. Diese sind jedoch auf eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung mit oder ohne LED-Birnen angewiesen.

Beliebte Marken dieser Kategorie

Osram, Hella, Philips, Neuftech, Iceman

Häufige Fragen zu Kennzeichenbeleuchtung:

Grundsätzlich alle Fahrzeuge, die in Deutschland für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Eine Ausnahme stellen hier kleine Fahrzeuge wie Mopeds, Mofas und Quads dar.

Sofern diese über sowohl das ECE, als auch das ABE-Siegel beziehungsweise Kürzel verfügt, ist diese erlaubt. Diese Kürzel stellen sicher, dass die entsprechende Beleuchtung geprüft ist und vom TÜV zugelassen wurde. Es bedarf nach dem Einbau keine weitere Untersuchung einer TÜV-Stelle.

Eine LED-Beleuchtung des Nummernschildes ist effizienter und verbraucht weniger Strom. LED Lampen sind dank ihrer weißen Farbe aus größerer Entfernung erkennbar – außerdem sind diese langlebiger und erleiden üblicherweise nicht ganz so schnell einen Defekt.

Diese Frage kann nicht eindeutig geklärt werden. So sind manche Farben, beispielsweise Blau, für Kennzeichenbeleuchtungen unbedenklich. Es gibt allerdings Farben, wie z.B. Rot, die für Kennzeichenbeleuchtungen nicht zugelassen sind.

Ähnliche Suchbegriffe und Schreibweisen für Kennzeichenbeleuchtung
Oftmals werden auch Synonyme für das von ihnen gesuchte Autoteil verwendet. Häufig wird als Suchbegriff für Kennzeichenbeleuchtung auch LED Kennzeichenbeleuchtung, Nummernschildbeleuchtung eingegeben. Da sich die Bezeichnungen der Hersteller und die verwendeten Suchbegriffe der Nutzer unterscheiden können, werden häufig ähnliche Wörter und Synonyme der entsprechenden Kategorie verwendet. Wir empfehlen jedoch, immer nach dem Hauptwort des jeweiligen Ersatzteiles zu suchen, da hier aufgrund eines höheren Suchvolumens mehrere relevante Angebote mit einbezogen werden können.