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Blaues Auto - Nahaufnahme© Depositphotos.com/goglik83

Wichtige Informationen rund um den Blinker

Oft genug erlebt man es, dass man sich über andere Verkehrsteilnehmer ärgert, da diese den Blinker in erforderlichen Situationen entweder falsch oder sogar überhaupt nicht benutzen. So kann es mitunter zu gefährlichen Momenten kommen. Wann und wie man den Blinker korrekt benutzt und somit für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgt, erfährst du in unserem Beitrag.

In der Straßenverkehrsordnung StVo findet man zwar keinen Paragraphen, der explizit die Verwendung des Blinkers definiert, jedoch liegt das daran, dass diese nach bestimmten Situationen im Straßenverkehr aufgeteilt ist. Generell kann man sagen, dass der Blinker bei einem Wechsel der Fahrspur oder der Fahrtrichtung betätigt werden muss. In Paragraph 9, der das Abbiegen behandelt, ist vermerkt, dass das Blinken rechtzeitig, also weder zu früh noch zu spät geschehen darf. Im Falle eines Unfalls entscheidet das jeweilige Gericht durch eine Analyse des vollständigen Unfallhergangs, ob der Blinker rechtzeitig zum Einsatz kam.

Blinken beim Überholen

Beim einem Überholmanöver gilt grundsätzlich die Pflicht zu blinken. Sinn dahinter ist es, den Autofahrern rechtzeitig den Vorgang des Überholens zu signalisieren. Wichtig dabei ist, dass man das Einscheren auf die zuvor benutzte Fahrspur nach dem Überholen wiederum mit einem Blinksignal kenntlich macht.

Blinken beim Wechsel des Fahrstreifens

Spurwechsel finden zum Beispiel bei Autobahnauffahrten oder -abfahrten statt. Dabei muss ebenfalls zwingend der Wechsel des Fahrstreifens mit einem Blinksignal angezeigt werden. Auch wenn man ein stehendes Hindernis wie etwa ein am Straßenrand geparktes Auto umfahren möchte, sollte der Blinker zum Einsatz kommen.

Blinken beim Abbiegen

Ist man in der Situation, dass man Abbiegen möchte, muss man dies den anderen Verkehrsteilnehmern rechtzeitig mit einem Blinksignal in die entsprechende Richtung aufzeigen. Der Blinker muss jedoch gesetzt werden, wenn man den Kreisverkehr verlässt. Das ist nämlich eine Richtungsänderung. Andere Methoden zum Signalisieren von Ereignissen wie zum Beispiel durch das Hupen oder durch die Verwendung der Lichthupen ist strengstens untersagt. Weitere wichtige Gesetze und Regeln werden im Artikel Do’s and Don’ts im Straßenverkehr näher erläutert.

Achtung! Auch wenn man bei einer Straße mit abknickender Vorfahrt denkt, dass die Fahrtrichtung vorgegeben ist, gilt, dass wenn man dieser folgen möchte, blinken muss. Wenn man die Vorfahrtsstraße jedoch verlässt, indem man geradeaus fährt, ist das Blinken untersagt.

Blinken im Kreisverkehr

Man hat es zwar schon häufiger beobachtet, dass Autofahrer beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken, jedoch ist dies nicht zulässig, da es die anderen Verkehrsteilnehmer insofern verwirren könnte, dass diese denken, dass derjenige den Kreisverkehr direkt bei der nächsten Ausfahrt wieder verlassen möchte. Seit dem 01.02.2001 ist der Blinkvorgang bei der Einfahrt in den Kreisverkehr daher verboten. Beim Ausfahren sieht die Sache wiederum anders aus, da es sich um eine Richtungsänderung handelt. Hier muss man blinken, um den anderen Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, welche Ausfahrt man nehmen möchte.

Blinken beim An- und Einfahren

Wenn man zum Beispiel aus einer Parklücke auf die Fahrbahn des fließenden Verkehrs einfahren möchte, muss man dies mit dem Fahrtrichtungsanzeiger, wie der Blinker in Amtssprache genannt wird, kenntlich machen. Dabei muss man auch zwingend den Verkehr durch Beobachten im Seiten- und Rückspiegel sowie einem Schulterblick vor dem Anfahren im Auge behalten, um eine Gefahrensituation zu vermeiden.

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=EXY3JNzHAaU

Auch etwa beim Befahren oder Verlassen eines privaten Grundstücks, einer Garage, eines verkehrsberuhigten Bereichs, des Seitenstreifens oder des Fahrbahnrands muss der Blinker entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt werden.

Blinken in Situationen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Im Falle eines Busses oder einer Straßenbahn, die an einer Haltestelle hält, darf man an diesen langsam und vorsichtig vorbeifahren. Dieser Vorgang muss wiederum rechtzeitig durch ein Blinksignal angekündigt werden. Ist zusätzlich noch der Warnblinker eingeschaltet, darf man lediglich mit Schrittgeschwindigkeit passieren, auch wenn der Bus oder die Straßenbahn entgegen der eigenen Fahrtrichtung steht. In beiden Fällen ist die Gefährdung von ein- und aussteigenden Fahrgästen zu vermeiden. Falls es die Situation erfordert, muss sogar angehalten werden.

Verwendung des Warnblinkers

Eine Sonderform des Blinkens stellt das Warnblinklicht dar, das gleichzeitig die Blinker auf beiden Seiten des Fahrzeugs aktiviert. Dabei stellt sich jedoch auch die Frage, wann dessen Verwendung erlaubt. Wenn man beispielsweise eine Autopanne hat und liegen bleibt, muss man als Warnung für die anderen Verkehrsteilnehmer den Warnblinker aktivieren, da man schließlich ein Hindernis darstellt. Wird ein Fahrzeug abgeschleppt, müssen sowohl das abschleppendes als auch das abgeschleppte Auto während der gesamten Fahrt den Warnblinker betätigen.

Wenn man an ein Stauende heranfährt, erlebt man es häufig, dass vorausfahrende Fahrzeuge dieses durch Betätigen des Warnblinkers für nachfolgende Fahrzeuge anzeigen. Dieser Vorgang ist zwar erlaubt, jedoch nicht zwingend erforderlich. Ab Oktober 1997 wurde für diese Fälle die StVo angepasst, da der Einsatz des Warnblinkers bei Stauenden bis damals verboten war.

Was es generell zu beachten gibt:
Wird in genannten Situationen falsch handelt und keine korrekte Benutzung des Blinkers angewendet, wird im Falle einer Kontrolle durch die Polizei ein Bußgeld von bis zu 35 Euro fällig.

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