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Tesla Model© Depositphotos.com | EpicStockMedia

Selbstfahrende Autos – Fakten & Gefahren!

Ein sehr brandaktuelles Thema in den Medien sind Fahrzeuge, die sich autonom fortbewegen und selbständig handeln können. Diese futuristische Technik scheint eine grundlegende Veränderung für die gesamte Autoindustrie und für alle Verkehrsteilnehmer zu bedeuten.

Einige Kritiker behaupten: Fahrzeuge mit einem vollautomatisierten Fahrsystem sollten aus Sicherheitsgründen nicht im allgemeinen Straßenverkehr zugelassen werden. Die moderne Technologie könne laut den Kritikern viele analoge und vor allem ethische Entscheidungen nicht sicherheitsgemäß und fair ausführen. Die Lösung für diese Problematik sollen halbautomatische Fahrsysteme mit unterschiedlichen Stufen sein. Welche Ausführungen und aktuellen Gesetze es zu den selbstfahrenden Autos gibt, werden im folgenden Artikel geklärt.

Das automatisierte Fahren kann in 5 Stufen klassifiziert werden:

Stufe 1: Komponenten helfen dem Fahrer bei der Bedienung.

Einige nützliche Assistenzelemente wie zum Beispiel der Tempomat, helfen den Fahrern bei der Bedienung des Fahrzeugs. Weitere nützliche Features sowie Parkhelfer oder Spurhalteassistenten, können durch intelligente Technik ebenfalls genutzt werden. Durchgesetzt haben sich diese nützlichen Assistenzfunktionen Anfang der 2000er Jahre.

Stufe 2: Die automatisierten Funktionen entwickeln sich weiter!

Die Technologie des Fahrzeugs kann in einigen Situationen das Gas und die Bremsen kontrollieren. Durch den sogenannten Stauassistenten kann der Abstand zum vorderen Fahrzeug gemessen und eingehalten werden. Mithilfe eines Abstandsradars können Informationen aus dem äußeren Verkehrsgeschehen analysiert und genutzt werden. Die meisten noch gängigen Fahrzeugmodelle besitzen momentan diese Art der Technologie.

Stufe 3: Das Fahrzeug übernimmt den größten Teil der Bedienung.

Das bekannteste Beispiel für diese Klassifizierung ist der neue „Tesla S“ aus Amerika. Das Fahrzeug kümmert sich um alle wichtigen Steuerelemente und ermöglicht damit eine sehr futuristische Fortbewegung. Sollte das Fahrzeug bei der Steuerung Probleme bekommen, warnt es den Fahrer und fordert eine aktive Beteiligung am Verkehrsgeschehen. Somit muss der Fahrer trotz modernster Technologie immer zum klassischen Steuern des Fahrzeugs mit dem Lenkrad bereit sein.

Stufe 4: Das Fahrzeug kann unter definierten Bedingungen vollautomatisiert Fahren.

Durch neumodische Technik schaffen Autos eine nahezu selbstständige Fortbewegung. Durch die Kommunikation zwischen den einzelnen Fahrzeugen, können viele nützliche Informationen geteilt und genutzt werden. So kann jeder einzelne Schritt signalisiert werden. Aufmerksamkeit seitens der Fahrer wird im Grunde gar nicht mehr benötigt.

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Stufe 5: Die Fahrzeuge können sich ohne Fahrer fortbewegen.

Fahrzeugmodelle dieser Klassifizierung werden vor dem Jahr 2025 nicht erwartet. Eine sehr moderne Technik ermöglicht eine fahrerlose Fortbewegung der Fahrzeuge.

Aktuelle Gesetzeslage

Eine immer schneller werdende Technologie erfordert eine noch schnellere Gesetzesänderung. Der aktuelle Gesetzesentwurf bezüglich der selbstfahrenden Autos besagt, dass ein großer Teil der Bedienung, auf das Fahrzeug übertragen werden kann. Dringend beachten sollte man allerdings den Punkt, dass die Verantwortung über die Steuerung des Fahrzeugs immer noch bei den Fahrern liegt. Im Grunde bedeutet dies also: Komplett automatisierte Fahrzeuge dürfen im allgemeinen Straßenverkehr nicht fahren. Das heißt weiterhin aufs Gaspedal drücken und Blinker manuell schalten.

Kritik an die automatisierten Fahrzeuge

Die Kritik geht in den meisten Fällen nicht an die Technologie, sondern richtet sich meistens an die besonders schnell entschiedene Gesetzesänderung. Viele haben noch sehr viele Fragen bezüglich der Haftung und der genauen Entscheidungsfreiheit des Menschen während der Fahrt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die relativ unbekannte Fahrdatenauswertung, die für diverse Studien unwissentlich genutzt werden kann.

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