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Autoschlüssel mit VersicherungDepositphotos.com/monkeybusiness

Führerschein umtauschen: Wie lange ist er noch gültig?

Aufgrund der neuen EU-Führerscheinrichtlinie sind die ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerschein nur noch 15 Jahre gültig. Die Führerscheine, die davor ausgestellt wurden, sollten früher verfallen. Bisher fand sich jedoch im Bundesrat keine Mehrheit für eine einheitliche Regelung dazu. Daher wurde die Verordnung ohne eine gültige Entscheidung verabschiedet. Wir berichten von der ursprünglich geplanten Regelung nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr des Führerscheininhabers.

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sollen weiterhin ihre Gültigkeit bis ins Jahr 2033 behalten. Der ursprüngliche Plan war, das Bild auf dem Führerschein möglichst aktuell zu halten und auch der Sicherheit im Straßenverkehr durch einheitliche Führerscheine hinsichtlich Fälschungen etc. zu begegnen. Der Verkehrsausschuss der Länderkammer sah ein gestaffeltes Vorziehen des Verfallsdatums vor, was jedoch letztlich keine Mehrheit bekam. Dadurch sollten auch die Ämter und Behörden von riesigen Wellen von Anträgen bewahrt werden. Aktuell gilt, dass – egal welchen Führerschein man aktuell besitzt – kein frühzeitiger Verfall eintritt.

Die ursprünglich geplanten Zeiträume für den Umtausch des Führerscheins

Nach Geburtsjahr des Inhabers (gültig bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden):

Bei einem Geburtsjahr des Inhabers vor 1953 sollte der Umtausch des Führerscheins bis 19.01.2033 erfolgen. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, sollte den Umtausch bis zum 19.02.2021 durchgeführt haben. Die Geburtsjahre von 1959 bis 1964 haben mit dem Umtausch des Führerscheins bis zum 19.01.2022 Zeit. Wenn man zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, sollte der Umtausch bis zum 19.01.2023 erfolgen. Die Geburtsjahre ab 1971 hätten bis zum 19.01.2024 Zeit gehabt.

Nach Ausstellungsdatum des Führerscheins (gültig bei Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden):

Wurde der Führerschein in den Jahren 1999 und 2000 ausgestellt, sollte der Umtausch bis spätestens zum 19.01.2025 erledigt sein. Mit einem Ausstellungsdatum aus den Jahre 2001 und 2002 war ein Umtausch bis zum 19.01.2026 vorgesehen. Die Führerscheine der Ausstellungsjahre 2003 und 2004 hätten bis zum 19.01.2027 umgetauscht werden müssen. Ein Jahr länger Zeit – und zwar bis zum 19.01.2028 hätten die Personen mit Führerscheinen aus den Jahren 2005 und 2006 Zeit gehabt.

Führerscheine aus den Jahren 2007 und 2008 hätten bis zum 19.02.2029 umgetauscht werden können. Solche aus dem Ausstellungsjahr 2009 bis zum 19.01.2030. Personen, die einen Führerschein aus dem Jahr 2010 besitzen, hätten diesen bis zum 19.02.2031 austauschen müssen. Diejenigen, die einen aus dem Jahr 2011 besitzen, sollten den Austausch bis zum 19.01.2032 durchgeführt haben. Führerscheine aus dem letzten Jahr vor der Einführung der neuen EU-Richtlinie, nämlich 2012, sollten ursprünglich bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

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