TEILESUCHE.NET Blog

Führerschein in der Probezeit: Was ist erlaubt und was nicht?

Was genau ist eigentlich die Probezeit beim PKW-Führerschein? Wie lang dauert die Probezeit? Und warum muss man die Probezeit überhaupt absolvieren? Dieses Thema wirft viele ungeklärte Fragen auf. Wir klären über Bußgelder, Verlängerungen und Dauer auf – damit man die Probezeit ohne Rückschläge übersteht!

Was ist die Probezeit beim Führerschein?

Der Führerschein wird nach Bestehen der ersten Fahrprüfung vorerst auf Probe ausgestellt. Man hat mit dem Führerschein zwar schon die „normale“ Fahrerlaubnis, allerdings gelten hier anfangs zum Teil andere und etwas verschärfte Regeln. In dieser sogenannten Probezeit muss man unter Beweis stellen, dass man dem Straßenverkehr gewachsen ist und sich verantwortungsvoll gegenüber anderen Autofahrern verhält. Fehlverhalten wird in der Probezeit schärfer bestraft und weniger toleriert.

Seit wann und warum gibt es die Probezeit?

Gerade Fahranfänger sind häufiger als etwa erfahrene Autofahrer in Verkehrsunfälle verwickelt. Bei Autofahrern zwischen 18-25 Jahren ist die Gefahr in einem Verkehrsunfall zu verunglücken, drei bis vier Mal so hoch. Deshalb ist die Probezeit seit 1986 gesetzlich festgelegt. Diese soll mit verschärften Regeln feststellen, ob eine Person mit Führerschein auf Dauer an einer Teilnahme im Straßenverkehr geeignet ist.

Die Regeln und Gesetze der Probezeit wurden seit der Veröffentlichung nicht mehr groß verändert. Eine Ausnahme ist jedoch die im Jahr 2009 eingeführte gesetzliche 0-Promille-Grenze.

Für wen gilt die Führerschein-Probezeit, ab wann beginnt sie und wie lange dauert sie?

Die Probezeit gilt für jeden, der die Führerscheinprüfung erfolgreich bestanden hat. Dabei ist es egal, ob man diese mit 18, 20 oder mit 30 bestanden hat. Ab dem Tag, an dem man den Führerschein erhält, beginnt die Probezeit und gilt genau 24 Monate – also zwei Jahre. Diese Regelung zählt auch beim begleiteten Fahren ab 17.

In der Probezeit muss allerdings nicht zwingend gefahren werden. Aus diesem Grund vergeht die Probezeit beispielsweise auch, wenn man in diesen zwei Jahren kein Auto fährt.

Autofahrer, Innenraum
In der Probezeit dürfen sich Fahranfänger keine groben Fehler erlauben.

Was passiert, wenn man während der Probezeit gegen Regeln verstößt?

Bei Verstößen, die nicht mit Punkten geahndet werden (z.B. Falschparken), liegt in der Probezeit keine besondere Bestrafung vor.

Bei Vergehen eines A-Deliktes (sehr schwerwiegend) oder B-Deliktes (schwerwiegend), werden in der Probezeit jedoch zusätzliche Bestrafungen fällig. Bei jedem Verstoß muss man mindestens 40 Euro Bußgeld zahlen und bekommt mindestens einen Punkt in Flensburg. Die Anzahl der A- und B-Vergehen entscheidet darüber, ob die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert wird und man somit ein Aufbauseminar durchführen muss. Ebenso wird eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet, die darüber entscheidet, ob man seinen Führerschein sogar komplett abgeben muss.

Was sind B-Delikte?

  • Behinderung von Radfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen
  • Parken im unerlaubten Bereich
  • Stoppschild nicht beachten
  • Die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschritten
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während dem fahren
  • Behinderung von Polizei, Feuerwehr oder Notarztwagen
  • Ungesicherte Ladung
  • Kennzeichen an ein nicht zulässiges Auto anbringen
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
  • Fahren ohne Licht bei Sichtbehinderung

Was sind A-Delikte?

Überfahren einer roten Ampel ist ein ganz klares A-Delikt.
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Körperverletzung und Nötigung
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrerflucht
  • Trunkenheit, Drogen- oder Medikamenteneinfluss am Steuer
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Fahren ohne Begleitperson für Fahrer unter 18
  • Das Fahren mit unversichertem Fahrzeug
  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Missachtung einer roten Ampel

Wann muss man als Fahranfänger ein Aufbauseminar machen?

Wenn während der Probezeit ein Vergehen des A-Deliktes, oder zwei des B-Deliktes vorliegen, so muss man an einem Aufbauseminar teilnehmen. Gleichzeitig wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein einziges Vergehen der Gruppe B zieht allerdings noch keine weiteren Folgen mit sich.

In dem Seminar werden die Verstöße der Teilnehmer besprochen. Anschließend muss man zusätzlich eine Fahrt mit dem Fahrlehrer machen, die genau bewertet und analysiert wird. Die Kosten des Aufbauseminars liegen durchschnittlich zwischen 250 bis 500 Euro.

Wann kommt es zu einer verkehrspsychologischen Beratung (VPB)?

Eine VPB ist lediglich eine Empfehlung und muss nicht zwingend gemacht werden. Sie wird dann empfohlen, wenn man nach einem bestandenen Aufbauseminar ein weiteres mal gegen die StVo verstößt. Die verkehrspsychologische Beratung ist ein Gespräch zwischen dem Fahrer und einem Psychologen. Die Beratung dauert in der Regel drei Sunden und kostet ungefähr 300 Euro.

Wann muss man sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen?

Eine MPU wird immer dann angeordnet, wenn man seinen Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben muss. In der medizinisch-psychologischen Untersuchung wird man von einem Arzt und Psychologen untersucht. Diese entscheiden dann letztendlich, ob man seinen Führerschein zurückerhält oder nicht. Die MPU erfolgt durch einen ausgefüllten Fragebogen, einen Reaktions- und Konzentrationstest und einer medizinischen Untersuchung.

Alle relevanten Punkte zur zusammengefasst

  • In der Probezeit erhält man den Führerschein nur auf Probe
  • In dieser Zeit wird geschaut, ob man dem Straßenverkehr gewachsen ist
  • Die Probezeit gilt ab dem ersten Tag seit Erhalt des Führerscheins
  • Sie dauert zwei Jahre, falls sie nicht durch eventuelle Verkehrsdelikte verlängert wurde
  • Bei einem A-Delikt oder zwei B-Delikt Verstößen wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und Aufbauseminar wird fällig
  • Bei weiteren Vergehen wird eine VPB empfohlen
  • Muss man den Führerschein für mindestens sechs Monate abgeben, ist eine MPU nötig

Kommentar schreiben