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Dashcams

Drei Augen sehen mehr als zwei – Dashcams als nützliches Gadget

Wer nach kleinformatigen Videokameras sucht, die er am Armaturenbrett oder an der Scheibe befestigen kann, der wird in Dashcams fündig. Ihr Einsatz ist aus datenschutzrechtlichen Gründen eher zweifelhaft, da verschiedene Gerichte sowohl für als auch gegen ihre Nutzung geurteilt haben. Diese Problematik ist wieder einmal typisch für Deutschland, da die Vorteile von Dashcams eindeutig überwiegen.

Mit diesen Funktionen überzeugen Dashcams

Dashcams gehören unserer Meinung nach ohne Zweifel zu einer der nützlichsten Gadgets in einem Auto. Die Videokameras im Kleinformat überzeugen nämlich mit einer beeindruckenden Vielfalt an Vorteilen, allen voran dem imposanten Funktionsumfang. In erster Linie filmen Dashcams den Straßenverkehr. Ob nur teilweise oder durchgängig, hängt von der Ausführung ab. Ihr großer Nutzen liegt insbesondere darin begründet, dass die kleinen Helfer im Rahmen eines Unfalls den tatsächlichen Hergang unverfälscht darstellen und hinsichtlich der Schuldfrage klare Antworten liefern. In diesem Zusammenhang kommt der Notfallaufnahme besondere Bedeutung hinzu.

Diese Funktion schaltet sich immer dann ein, wenn große G-Kräfte auf das Fahrzeug einwirken. Ein Crash oder – weniger schlimm – eine Vollbremsung können die Aufnahme automatisch starten. Sehr positiv ist, dass Dashcams schreibgeschützt sind und nachträgliche Änderungen zugunsten des Fahrers nicht vorgenommen werden können. Neben der Sicherheit durch Nicht-Überspielung der Aufnahmen punkten Dashcams mit zusätzlichen Funktionen: So nutzen sie GPS, warnen vor zu dichtem Auffahren und haben Nachtsicht. Die Erinnerung, die Scheinwerfer einzuschalten, sowie der Spurhalteassistent kommen hinzu.

Beweise sichern mit der Dashcam

Geschieht im Straßenverkehr ein Unfall, ist die Schuldfrage selten eindeutig. Entweder steht Aussage gegen Aussage, die getätigten Äußerungen führen in die Irre oder es waren schlichtweg keine Zeugen zugegen. In diesen Fällen kann es ziemlich ungerecht werden, da die Wahrheit nicht ans Tageslicht kommt. Filmt hingegen eine Dashcam den Unfallhergang, lösen sich derartige Probleme in Luft auf und der zu Unrecht Beschuldigte kann aufatmen. Dies ist nicht nur aus Gründen der Gerechtigkeit interessant.

Unrechtmäßig als Allein- oder Teilschuldige Verurteilte drohen strafrechtliche Konsequenzen und müssen damit rechnen, dass ihre Beiträge für die Versicherung spürbar angehoben werden. Dies würde sich auch bei einem Kfz-Vergleich oder beim Kfz ummelden bei Verivox bemerkbar machen, indem der bestmögliche Tarif wahrscheinlich eher nicht verfügbar wäre. Dass Dashcams diverse Rechtsstreitigkeiten gerechter machen können, scheint für manche Gerichte uninteressant. Hier wurde teilweise schon entschieden, dass diese Videokameras im Miniformat nicht als Beweismittel erlaubt sind. Allerdings wurde auch schon anders geurteilt.

Dashcam© Depositphotos.com/frank11
Dashcams im Auto zeichnen den Verkehr auf und dienen in manchen Ländern als Beweismaterial für Unfälle.

Aufnahmen mit der Dashcam sind rechtlich umstritten

Der Einsatz von Dashcams kann einige Probleme mit sich bringen, falls sich Anwender nicht an gewisse Bedingungen halten. Grundsätzlich ist die Nutzung in Ordnung, wenn die Videokameras privat genutzt werden. Zum Beispiel machen viele Menschen mit einer Dashcam Landschaftsaufnahmen. Jene online zu stellen, ist problemlos möglich. Komplizierter gestaltet sich dies, wenn Menschen zu sehen sind.

Denn hier kommt das informelle Selbstbestimmungsrecht zur Anwendung. Doch nicht nur das Filmen von Personen, sondern auch die Aufnahme von Nummernschildern kann dieses Selbstbestimmungsrecht verletzen und datenschutzrechtlich kritisch bewertet werden. Zudem sollten Dashcams so auf dem Armaturenbrett oder an der Scheibe montiert werden, dass Fahrer stets eine gute Sicht auf den Verkehr haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sachlage um Dashcams als Beweismittel in Zukunft noch entwickeln wird. Wir halten euch auf dem laufenden!

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