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Aus dem Auspuff eines Autos strömen gefährliche Abgase, Nahaufnahme© Depositphotos.com/Alex_Ishchenko

Dieselfahrverbote in Hamburg – Das sind die Fakten!

Das Urteil, welches am 27. Februar 2018 vom Bundesverwaltungsgericht gefällt wurde, bestätigt eine Zulässigkeit von Dieselfahrverboten in deutschen Städten. Die Städte dürfen aber selbst entscheiden ob und wie sie solche Fahrverbote durchsetzen. Das Umweltbundesamt schlägt die Einführung von zwei blauen Plaketten vor, um einem totalen Dieselfahrverbot entgegenzuwirken. Hamburg wird Vorreiter der Dieselfahrverboten deutsche Städten. Alle Infos dazu hier im Blogbeitrag!

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kündigte der Hamburger Umweltsenat Jan Kerstan Maßnahmen an, die für zwei Hamburger Straßen beschlossen wurden. Diese können schon in wenigen Wochen in Kraft treten. „Die Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen in Hamburg werden bundesweit vermutlich die ersten sein“, so Kerstan. „Die Schilder können noch heute bestellt und binnen weniger Wochen aufgestellt werden.“

Zwei Straßen sind in Hamburg betroffen

Für zwei Straßen im Stadtteil Altona-Nord wird es Dieseldurchfahrtsbeschränkungen geben. Dabei sind nach einem Luftreinhalteplan 600 Meter der Max-Brauer-Allee sowie 1,7 Kilometer der Stresemannstraße betroffen. Vorerst soll die Max-Brauer-Allee laut dem Luftreinhalteplan ein Durchfahrverbot für Lastkraftwagen und Diesel-Pkw aussprechen, welche nicht die Euro VI oder Abgasnorm 6 erfüllen. Die Stresemannstraße jedoch wird vorerst nur für Lkw gesperrt sein. Dieses Dieselfahrverbot in Hamburg wird allerdings nicht absolut sein, denn für Anwohner und Besucher gelten Ausnahmen.

Dies gilt auch für Lieferverkehr, Krankenwagen und Müllfahrzeuge – für diese zählen laut Umweltbehörde keine Durchfahrtsbeschränkungen. Die Kontrollen der Fahrzeuge werden ähnlich erfolgen wie bei Geschwindigkeitskontrollen. Zunächst sollen stichprobenartige Kontrollen erfolgen und an bestimmten Tagen auch Schwerpunkteinsätze.

Naturschutzorganisationen befürworten Urteil des Gerichts

NABU und die Naturschutzorganisation BUND befürworten die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Durch die ständig überschrittenen Werte von Stickoxidgrenzwerten stellt der NABU-Landesverband die Politik in die Pflicht die Bürger vor gesundheitsschädlichen Emissionen zu schützen.

Dieselfahrverbot: Kritik an der Entscheidung

Kritiken an dem Durchfahrverbot für Dieselfahrzeuge werden laut, wenn es um kleine Handwerksbetriebe und Lieferanten geht. Es müsse eine einheitliche und bundesweite Regelung geben, da sonst kleine Betriebe die Zeche zahlen müssen, so die Handwerkskammer. Dieselfahrverbote sind zwar zulässig und stimmen mit geltendem Recht überein, allerdings liegt es an den Städten selbst die Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Mit dem Urteil wurde kein grundsätzliches Fahrverbot ausgesprochen. Es obliegt von Stadt zu Stadt einer Einzelfallentscheidung ob solche Fahrverbote auch wirklich verhängt werden.

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